Zertifizierung Kassensysteme
Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass elektronische oder computergestützte Kassensysteme sowie Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen muss. Durch die Zertifizierung wird gewährleistet, dass die TSE die Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03153 erfüllt.
Wozu zertifizierte Kassensysteme?
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein Bestandteil der GoBD und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Vor Einführung der TSE waren Kassen leicht zu manipulieren, was Steuerhinterziehungen vereinfachte. DIE TSE soll dazu beitragen die Steuerhinterziehungen zu verhindern.
Wer zertifiziert die TSE?
Es gibt mehrere Prüfstellen, welche die TSE zertifizieren dürfen. Darunter zählen unter anderem folgende:
- TÜV Informationstechnik GmbH
- SRC Security Research & Consulting GmbH
- Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) GmbH
- atsec information security GmbH
- T-Systems International GmbH
- MTG AG
- secuvera GmbH
Muss jedes Kassensystem zertifiziert werden?
Das Kassensystem selbst muss nicht zertifiziert werden, da sich die Zertifizierungspflicht auf die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) beschränkt. Seit Januar 2020 muss jedes Kassensystem über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, welche über eine definierte Schnittstelle eingebunden ist.
Wie lange ist die Zertifizierung der TSE gültig?
Das Zertifikat für die technische Sicherheitseinrichtung ist in der Regel acht Jahre gültig. Die Sicherheitseigenschaften des Kassensystems werden nach fünf Jahren neubewertet. Sollten bei dieser Neubewertung Schwachstellen erkannt werden, die durch ein Softwareupdate behoben werden können, bedarf es einer Rezertifizierung.