Mit der Zahlungstechnologie für bargeldlosen Zahlungsverkehr können Hotelgäste Ihre Buchung oder Rechnung direkt online, per Kreditkarte oder per EC-Karte bezahlen. Dies funktioniert im Zusammenspiel mit der Hotelsoftware (pms). Ein Service, den alle Hoteliers Ihren Gästen anbieten sollten. Per Paylink, am POS oder im E-Commerce haben Gäste schnell und einfach die Möglichkeit, bargeldlos zu zahlen. Die Integration in die vorhandene Software im Hotel erleichtert, digitalisiert und automatisiert Prozesse für eine Arbeits- und Aufwandserleichterung.
Das Personal muss die Gäste nicht mehr nach der Zahlungsart fragen. Dies wird automatisch über das Terminal übermittelt und wird in die Hotelsoftware übertragen. So sind auch Zahlungsstände jederzeit einsehbar. Am Tagesabschluss entstehen dadurch zusätzlich auch keine Fehler mehr und es gibt keine offenen Geldbestände. Auch die Abfertigung von Bargeld entfällt damit größtenteils. Es steht eine Vielzahl an Zahlungsarten und Anbieter zur Verfügung. Zum Beispiel Apple Pay, Visa, Google Pay, American Express, Klarna, Mastercard, Sepa, Maestro, Amazon Pay, Alipay, Girocard, Paypal, Sofort Überweisung, JSB, u.s.w.
Für die Entgegennahme von Zahlungen im Bereich Paylink und E-Commerce benötigt es keine weitere Hardware, da alle Zahlungen digital getätigt werden. Für Präsenz-Zahlungen am POS benötigen Sie zur erfolgreichen Abwicklung einen Kartenterminal. Diese gibt es als Kaufoption oder als attraktives Mietmodell. Zusätzlich können mobile Terminals genutzt werden, die nicht nur mit WLAN ausgestattet sind, sondern auch über das Handynetz betrieben werden können. Damit ist Kreditkartenzahlung, EC-Kartenzahlung und weitere Online-Zahlungsmethoden, innerhalb und außerhalb der Räumlichkeiten möglich.
Mehr Infos finden Sie unter: https://hotlinesoftware.de/softtec-payment
Bei einer Kostenrechnung bedeutet die Zuschlagskalkulation, das grundlegende Rechenverfahren der Vollkostenrechnung und ist unterteilt in Einzel- und Gemeinkosten. Die Rechnung lautet: Zuschlagssatz = Gemeinkosten / Einzelkosten. Dadurch können marktgerechte Preise in der Hotellerie sowie die Selbstkosten ermittelt und errechnet werden.
Selbstkosten = Einzelkosten des Auftrages + Gemeinkostenzuschlag gemäß Zuschlagssatz.
Der Zuschlagssatz wiederum berechnet sich wie folgt: Gemeinkosten / Einzelkosten = Euro > Euro x 100 = %.
Mit Hilfe einer Selbstkostenermittlung können weitere betriebliche Kalkulationen durchgeführt werden. Die Kennzahlen dienen als Übersicht und Hilfestellung beider Budgetierung der Preise und bieten außerdem eine Kostenkontrolle.
Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass elektronische oder computergestützte Kassensysteme sowie Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen muss. Durch die Zertifizierung wird gewährleistet, dass die TSE die Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03153 erfüllt.
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein Bestandteil der GoBD und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Vor Einführung der TSE waren Kassen leicht zu manipulieren, was Steuerhinterziehungen vereinfachte. DIE TSE soll dazu beitragen die Steuerhinterziehungen zu verhindern.
Es gibt mehrere Prüfstellen, welche die TSE zertifizieren dürfen. Darunter zählen unter anderem folgende:
Das Kassensystem selbst muss nicht zertifiziert werden, da sich die Zertifizierungspflicht auf die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) beschränkt. Seit Januar 2020 muss jedes Kassensystem über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen, welche über eine definierte Schnittstelle eingebunden ist.
Das Zertifikat für die technische Sicherheitseinrichtung ist in der Regel acht Jahre gültig. Die Sicherheitseigenschaften des Kassensystems werden nach fünf Jahren neubewertet. Sollten bei dieser Neubewertung Schwachstellen erkannt werden, die durch ein Softwareupdate behoben werden können, bedarf es einer Rezertifizierung.