Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die am 26.09.2017 ins Leben gerufen wurde. Die Verordnung schreibt die neuen Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen vor. Basierend ist die KassenSichV auf dem “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen” vom 16.12.2016.
Seit dem 01. Januar 2020 müssen in Deutschland Registrierkassen (und somit auch Hotelprogramme) mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Diese TSE speichert alle Transaktionen in einem unveränderbaren Protokoll, das im Anschluss für das Finanzamt exportiert werden muss.
Folgende Punkte sind in der Kassensicherungsverordnung geregelt:
Als Technische Sicherheitseinrichtung wird ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen bezeichnet, das der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Wir bieten Ihnen zwei Varianten an. Einmal die lokale Variante und einmal die Online-TSE. Beachten Sie, dass das Zertifikat und die Hardware der lokalen Variante alle 5 Jahre erneuert werden muss.
Die Bestandteile der technischen Sicherheitseinrichtungn (TSE):
Bisher gab es kein einheitliches Format zum Auslagern der Daten für das Finanzamt. Dies ändert sich nun mit der Kassensicherungsverordnung und der neuen einheitlichen digitalen Schnittstelle.
hotline: Version 21 (neuste Version)
easy2bon: Version 7 (neuste Version)
Bestellen Sie jetzt die notwendige Hard- und Software für die Kassensicherungsverordnung ganz bequem über unser Online- Bestellformular. Die Bestellung setzt sich dabei aus zwei Komponenten zusammen:
1. Software
Um Sie vor einer nachträglichen Manipulation Ihrer Kassensysteme zu schützen, nutzen Sie künftig die Software des führenden Fiskalsoftwarehersteller efsta (für eine monatliche Grundgebühr). Diese wird von uns eingerichtet, installiert und registriert (einmalige Dienstleistung).
2. Hardware
Die Fiskalsoftware benötigt zwingend eine zugehörige TSE Einheit, daher bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an, wie Sie unsere Software verwenden können. Zum einen die „Technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) als lokale Variante mittels USB. Zum anderen die TSE als online Variante, kurz: Online- TSE. Neben der persönlichen Vorliebe, ob Sie lokal oder online bevorzugen, unterscheiden sich die beiden Varianten in der Abrechnung – entweder monatlich (Online- TSE) oder einmalig (USB). Hierbei ist bei der lokalen Variante zu beachten, dass die Hardware (USB-Stick), aufgrund einer ablaufenden Gültigkeit des dazugehörigen Zertifikats alle fünf Jahre erneuert werden muss.
Beachten Sie bitte, dass je hotline Hotelsoftware und Easy2Bon Kassensystem jeweils ein Hard- und Software- Paket bestellt werden muss. Die Schnittstelle von Ihrer Hotelsoftware oder ihrem Easy2Bon Kassensystem zu efsta, stellen wir allen Kunden mit aktivem Pflegevertrag kostenfrei zur Verfügung.
Alternativ können Sie auch unser PDF-Bestellformular nutzen:
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten, die momentan zur Kassensicherungsverordnung auftauchen.
Als Technische Sicherheitseinrichtung wird ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen bezeichnet, das der lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dient. Wir bieten Ihnen zwei Varianten an. Einmal die lokale Variante und einmal die Online-TSE. Beachten Sie, dass das Zertifikat und die Hardware der lokalen Variante alle 5 Jahre erneuert werden muss.
Beispiel: Bestellung von Ware beim Lieferanten in einer Warenwirtschaft, die für eine verbindlich vereinbarte Veranstaltung bestimmt ist?
Es müssen nur die Geschäftsvorfälle abgesichert werden, die zu einem kassenrelevanten oder kassensturzrelevanten Vorgang gehören oder zu diesem werden könnten. Bestellungen beim Lieferanten über eine Warenwirtschaft gehören nicht dazu, auch wenn sie einem zukünftigen Verkauf eindeutig zugeordnet werden können. Sie müssen im Rahmen der gesetzlichen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten aufgezeichnet werden.
EFSTA ist der führende Fiskalsoftwarehersteller und bietet die Software für rechtskonforme Fiskalisierung. Die EFSTA Fiskallösung, bestehend aus der Fiskal-Middleware “Elektronische Fiskalregister” (EFR) sowie der EFSTA Cloud, ist länderübergreifend einsetzbar zur Erfüllung nationaler und internationaler Vorschriften zur Fiskalisierung. Der Anbieter bietet hochsichere end-to-end Verschlüsselung der übermittelten Daten und Übertragung der Daten an die EFSTA-Cloud – unmittelbar nach der Belegerstellung. EFSTA garantiert die Weiterentwicklung der Fiskal-Middleware und die Bereitstellung von Updates und Software-Wartung. Der Anbieter übernimmt die revisionssichere Archivierung für 10 Jahre in Deutschland, inklusive die verschlüsselte Aufbewahrung von 100.000 Transaktionen für die volle Aufbewahrungsfrist. EFSTA stellt Datenexporte in allen fiskal geforderten Formaten zur Verfügung: DSFinV-K, Volljournal und TSE Export (tar).
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