Was ist die Kassensicherungsverordnung?
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, auch Kassengesetz genannt und schreibt die neuen Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen verbindlich vor.
Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass alle elektronischen Registrierkassen in Deutschland mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein müssen. Die TSE ist also ein Sicherheitsmodul, welches alle Transaktionen der Kasse lückenlos und unverändert aufzeichnet.
Wen betrifft die Kassensicherungsverordnung?
Grundsätzlich betrifft die Kassensicherungsverordnung alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem verwenden. Dazu gehören auch Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe. Zudem sind auch alle Anbieter von Registrierkassen, Kassensystemen sowie Anbieter von Software oder Aufzeichnungssystemen, welche Geschäftsfälle (wie beispielsweise Buchhaltungsprogramme) von der Kassensicherungsverordnung betroffen.
Wie wird die Kassensicherungsverordnung umgesetzt?
Die Kassensicherungsverordnung schreibt die Rahmenbedingungen für die rechtskonforme Kassenführung vor. Darunter fallen folgende Aspekte
- Bonpflicht
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
- DSFinV-K 2.0
- Kassenmeldepflicht
Die Bonpflicht (auch Belegausgabepflicht) schreibt vor, dass zu jedem Geschäftsvorgang ein Beleg ausgestellt und dem Kunden in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang angeboten werden muss. Dabei muss der jeweilige Beleg mindestens folgende Informationen enthalten:
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Datum des Umsatzes
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag bzw. Steuersatz
- Betrag je Zahlungsart
Zudem schreibt die Kassensicherungsverordnung vor, dass die Kassensysteme durch eine Technsiche Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden müssen. Dieses Sicherheitsmodul zeichnet alle Geschäftsvorfälle lückenlos auf, sodass diese im Nachgang nicht manipuliert werden können. Die DSFinV-K 2.0 steht für digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme und stellt sicher, dass alle Kassendaten jederzeit zur Überprüfung an das Finanzamt weitergeleitet werden können. Außerdem beinhaltet die Kassensicherungsverordnung die Kassenmeldepflicht. Die Meldepflicht von Kassensystemen schreibt vor, dass alle elektronischen Registrierkassen mit der zugehörigen TSE beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden müssen.
Welche Vorteile bietet die Kassensicherungsverordnung?
Auch wenn die Kassensicherungsverordnung für viele Unternehmen zunächst eine Investition bedeutet, um die Verordnung erfüllen zu können, bringt die Kassensicherungsverordnung auch Vorteile mit sich. Die Kassensicherungsverordnung sorgt dafür, dass alle Daten lückenlos aufgelistet werden und nicht manipuliert werden können. Das bedeutet für das Unternehmen, dass die Kasse auch vor der Manipulation durch Dritte geschützt ist und stärkt das Vertrauen zu den Mitarbeitern. Zudem sorgt die Kassensicherungsverordnung für die Rechtssicherheit. In der Vergangenheit mussten Unternehmer beweisen, dass alle Aufzeichnungen korrekt durchgeführt wurden. Dies ist seit Einführung der zertifizierten TSE anders – hier geht das Finanzamt davon aus, dass alle Kassendaten vollständig und richtig sind. Die Kassensicherungsverordnung sorgt mit dem einheitlichen Datenstandard DSFinV-K dafür, dass jegliche Aufzeichnungen schnell und unkompliziert an das Finanzamt übermittelt werden können. Dadurch sorgt die Kassensicherungsverordnung für eine Vereinfachung dieses Prozesses.